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- Details
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Bedingungen
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Erworbene Leistungsnadeln
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Bedingungen
für die Leistungsnadeln des Deutschen Sport-Clubs
Wanne-Eickel Schießsport e.V.
Waffenart | Bronze | Silber | Gold | Gold mit Silberkranz | Gold mit Goldkranz | Schusszahl |
LP | ||||||
Schüler | 100 | 120 | 140 | 160 | 180 | 20 |
LP | ||||||
Jugend | 200 | 240 | 280 | 320 | 360 | 40 |
LP | 280 | 320 | 350 | 370 | 380 | 40 |
LG | ||||||
Schüler | 100 | 120 | 140 | 160 | 180 | 20 |
LG | ||||||
Jugend | 260 | 280 | 320 | 350 | 360 | 40 |
LG | 285 | 325 | 355 | 370 | 380 | 40 |
LG Auflage | ||||||
Alters- u. Seniorenkl | 255 | 270 | 280 | 290 | 295 | 30 |
KK Sportgewehr | ||||||
3x20 (Halbprogramm) | 225 | 245 | 265 | 270 | 280 | 30 |
KK | ||||||
liegend | 525 | 545 | 565 | 570 | 580 | 60 |
Spopi | ||||||
.22 lfb/.30 - .38 | 235 | 250 | 270 | 280 | 290 | 30 |
Standard | ||||||
.22 lfb* | 480 | 510 | 530 | 550 | 560 | 60 |
Gebrauchtspistole/ | ||||||
Revolver | 280 | 320 | 350 | 370 | 385 | 40 |
9mm/.357mag/.45ACP* |
Jede Bedingung muss fünfmal (* dreimal) geschossen werden, angefangen mit der Bronze-Nadel. Der Zeitraum ist unbegrenzt. Es darf pro Tag nur eine Bedingung je Waffenart geschossen werden. Ansonsten finden die Bedingungen der DSB-Sportordnung volle Anwendung.
Diese Bedingungen sind seit dem 1. September 2008 gültig.
Erworbene DSC- Leistungsnadeln
in Gold
mit Silberkranz
Lfd. Nr. |
Datum der letzten Bedingung |
Waffenart |
Ringzahl |
Name, Vorname |
1 |
12.10.74 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.454 |
Hinz, Kurt + |
2 |
15.10.74 |
Sportpistole |
1.421 |
Grube, Heinrich |
3 |
30.01.75 |
Luftgewehr |
1.362 |
Frahn, Karl-Heinz |
4 |
13.02.75 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.456 |
Mirre, Heinz + |
5 |
24.04.75 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.462 |
Ortel, Theophil + |
6 |
20.05.75 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.459 |
Breuer, Walter + |
7 |
27.11.75 |
Luftgewehr |
1.368 |
Detlof, Jörg R.U. |
8 |
18.03.76 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.454 |
Hinz, Erna + |
9 |
01.04.76 |
Sportpistole |
1.419 |
Meyer, Werner |
10 |
21.10.76 |
Luftgewehr |
1.357 |
Ulip, Nenad |
11 |
04.11.76 |
Sportpistole |
1.411 |
Lindenblatt, Dieter |
12 |
28.09.78 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.457 |
Ulip, Josip |
13 |
06.11.79 |
Sportpistole |
1.409 |
Ulip, Josip |
14 |
25.01.83 |
Sportpistole |
1.408 |
Ring, Uwe + |
15 |
13.05.83 |
Sportpistole |
1.416 |
Skowronek, Harald |
16 |
01.10.86 |
Sportpistole |
1.382 |
Rimbach, Hermann |
17 |
14.12.86 |
Luftgewehr |
1.446 |
Jeskulke, Hans-Peter |
18 |
10.12.92 |
Luftgewehr |
1.369 |
Meinert, Sascha |
19 |
02.10.93 |
Sportpistole |
1.406 |
Koenen, Martin |
20 |
23.02.06 |
Sportpistole |
1.411 |
Kumer, Andreas |
21 |
01.04.15 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.495 |
Montag, Peter |
22 |
01.04.15 |
KK Auflage |
1.380 |
Bertram, Andreas |
23 |
15.12.15 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.459 |
Koenen, Rudolf |
24 |
10.03.16 |
Luftpistole |
1.867 |
Koenen, Martin |
25 |
08.09.16 |
Luftpistole (Schüler) |
826 |
Koenen, Nils |
26 |
10.11.16 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.471 |
Koenen, Martin |
Erworbene DSC- Leistungsnadeln
in Gold
mit Goldkranz
Lfd. Nr. |
Datum der letzten Bedingung |
Waffenart |
Ringzahl |
Name, Vorname |
1 |
09.10.75 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.478 |
Ortel, Theophil + |
2 |
16.12.75 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.482 |
Hinz, Kurt + |
3 |
13.01.77 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.477 |
Breuer, Walter + |
4 |
05.01.78 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.480 |
Frahn, Karl-Heinz |
5 |
03.08.78 |
Luftgewehr |
1.415 |
Ulip, Nenad |
6 |
19.05.83 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.481 |
Ulip, Josip |
7 |
14.05.87 |
Luftgewehr |
1.444 |
Jeskulke, Hans-Peter |
8 |
25.04.96 |
Luftgewehr |
1.409 |
Meinert, Sascha |
9 |
15.12.15 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.500 |
Montag, Peter |
10 |
22.03.16 |
KK 50m (aufg.) |
1.408 |
Bertram, Andreas |
11 |
22.03.16 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.482 |
Koenen, Rudolf |
12 |
06.12.16 |
Luftgewehr (aufg.) |
1.487 |
Koenen, Martin |
- Details
Im September 1972 meldet die Abteilung bereits einen Mitgliederstamm, der über 100 Schützinnen und Schützen umfasst. Das ist übrigens eine Zahl, bei der sich die Mitgliederzahl über alle Jahre hinweg in etwa einpendelt, mal mehr und mal weniger. Mehr Schießsportwillige sind hinsichtlich Trainingsmöglichkeiten und Beaufsichtigung auf Dauer ohnehin nicht zu verkraften, wird alles sinnvoll betrieben.
Von Zeit zu Zeit muss sogar eine Mitglieder-Aufnahmesperre ausgesprochen werden. Das sieht man seitens des DSC-Präsidiums nicht gerne, lässt sich aber leider nicht ganz vermeiden.
Interessant ist, dass wir alle möglichen und sehr unterschiedlichen Nationalitäten unter unseren Mitgliedern finden. Unter den ausländischen Mitgliedern sind es hauptsächlich Türken, die sich uns angeschlossen haben, aber auch - zeitweilig - Griechen, Italiener, Jugoslawen, Koreaner, Marokkaner, Niederländer und Tunesier.
Die Zusammenarbeit sowohl bei den Jugendlichen als auch den Erwachsenen bereitet keinerlei Schwierigkeiten und macht wirklich Spaß. Und alle fühlen sich in unserer Gemeinschaft wohl. So kann man auch darauf verweisen, dass zwei türkische Sportkameraden, nämlich Halil Gider und Mustafa-Yasar Cakir, der eine als stellvertretender Vorsitzender bzw. der andere als stellvertretender Schießwart (Pistole), sich seit Jahren hier bei uns bewährt haben.
Da die DSC-Schützinnen und -Schützen dank ihrer guten schießsportlichen Leistungen bekannt werden, bleibt es nicht, aus, dass wir in den einzelnen Wettkampfklassen langsam aber stetig nach oben klettern. Der Aufstieg innerhalb der Kreisklasse und zur Bezirksklasse ist vorprogrammiert. Im Laufe der Zeit steigen wir bis einschließlich Bundesliga auf und mischen eines Tages sogar überall in allen Klassen mit. Das ist ein Novum in der Sportgeschichte des DSC Wanne-Eickel e.V., denn eine derart breite Fächerung über alle Klassen bzw. Ligen hinweg kann keine andere der vielen DSC-Abteilungen nachweisen. Das fällt immer dann besonders auf, wenn in einer Jahreshauptversammlung des Hauptvereins entsprechende Grafiken an die Leinwand projiziert werden, die alle zu sehen bekommen.
Da der Umgang mit Sportwaffen immerhin nicht ganz ungefährlich ist, bedarf es ausgebildeter und von der Kreispolizeibehörde zugelassener Aufsichtspersonen, für die wir Sorge tragen müssen. Die Abteilung ist in der Lage, stets ausreichend Aufsichten stellen zu können. Dank eines „guten Drahtes“ zum Polizeipräsidium Bochum, dem wir unterstehen, klappt alles hervorragend.
Der Chronist, Träger hoher Auszeichnungen des Deutschen und Westfälischen Schützenbundes, ist in der Zeit von 1970 bis 1972 stellvertretender und von 1972 bis 1978 1. Kreisvorsitzender des Schützenkreises Wanne-Eickel und – teilweise parallel – von 1974 bis 1994 der 1. Bezirksvorsitzende des WSB-Bezirkes „Industriegebiet“, dem die Schützenkreise Bochum-Hattingen-Wattenscheid, Witten-Enneppe-Ruhrkreis, Herne, Gelsenkirchen-Gladbeck-Bottrop-Westerholt, Wanne-Eickel und Recklinghausen mit rund 15.000 Sportschützinnen und -schützen unterstehen. In diesen Eigenschaften hat er so manche Befürwortung für den Erwerb von Sportwaffen auszustellen. Aber auch begründete Ablehnungen kommen vor.
Hier eine Aufnahme aus dem Jahre 1973. Auf dem neuen KK-Schießstand in der Wanner Sporthalle demonstrieren (v.l.n.r.) Jörg R.U. Detlof, Abt. Sportwart Dietmar Awiszio und Otto Möller (+) die drei Anschlagsarten liegend, kniend und stehend.
Um auch den gesellschaftlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, veranstaltet die Abteilung am 19. Oktober 1974 einen eigenen Schützenball im Parkhaus Eickel, wenn auch mit leider nicht ganz so starkem Zuspruch, so dass wir davon für die Zukunft wieder absehen. Dafür entstehen andere Aktivitäten, nämlich verschiedentlich jährliche Ausflüge in die nähere Umgebung, wobei u.a. immer beliebte schießsportliche Wettbewerbe mit auf dem Plan stehen, wie etwa ein Vogel- oder Pokalschießen.
Dank unserer schießsportlichen Erfolge nehmen wir auch an den Kreissiegerehrungen teil, wie nachfolgende Aufnahme vom Abend des 25. September 1976 zeigt, die im Foyer des Städtischen Saalbaues in Wanne-Eickel aufge-nommen ist. Hier finden sich einige DSC-Schützinnen und -Schützen wieder. Ganz links im Bild der Autor, der zu jener Zeit noch 1. Kreisvorsitzender von Wanne-Eickel ist, aber auch parallel dazu schon den Bezirk „Industriegebiet“ führt.
Und nicht zu vergessen sind auch unsere Ostereier- und Weihnachts-Preisschießen, Grünkohlessen und andere interne Veranstaltungen zwecks Förderung des geselligen Beisammenseins außerhalb der Trainingszeiten in all den Jahren. Alle diese Veranstaltungen finden regen Zuspruch und erweisen sich als sehr beliebt, wie die Teilnehmerzahlen stets beweisen.
Beim Bezirksdelegiertentag 1983 überreicht der 1. Bezirksvorsitzende Günther W.H. Detlof dem DSC-Sportwart Dietmar Awiszio die Ehren-scheibe des Bezirks für die stärkste Beteiligung bei den Bezirks-meisterschaften 1982, ein Beweis dafür, wie kompakt wir bei allen Veranstaltungen als DSC auftreten.
Unterdessen entwickelt sich der Schießbetrieb im Schießkeller immer weiter. Die Erfolge gehen mittlerweile soweit, dass die anderen Wanne-Eickeler und Herner Schützenvereine bereits neidisch sind, weil wir überall die Preise abräumen und die vordersten Plätze belegen. Das führt mitunter zu fast beleidigenden Kommentaren.
Hier ein Bild vom Sportpistolen-Training aus dem gleichen Jahr. Links visiert Werner Meyer sein Ziel an. Rechts sieht man Joachim Schneider (+) auf dem Stand.
Es ist keine Seltenheit, dass Ehepaare bei uns ihrem Hobby nachgehen. Die Ehepaare Awiszio, Detlof, Kämper und Meyer, um hier nur einige zu nennen, sind dabei. Hier sehen wir Kurt (+) und Erna Hinz (+) beim Training.
Nenad Ulip ist Ende der 70er Jahre unser bester Jungschütze in den Disziplinen Luft- und Kleinkaliber-Gewehr. Bei den Landesmeister-schaften 1978 belegt er den 5. Platz. |
Theophil Ortel (+) erringt als zweiter Altersschütze hinter Kurt Hinz (+) mit dem Luftgewehr (aufgelegt) 300 von 300 möglichen Ringen. |
Lassen wir auf den nächsten Seiten weitere Bilder sprechen.
Unsere erfolgreiche Bundesliga-Mannschaft Luftgewehr im Jahre 1987 (v.l.n.r.): die Gebrüder Jürgen und Hans-Peter Jeskulke, Nenad Ulip und Paul Lübbehusen.
Die Gebrüder Jeskulke beim intensiven KK-Training liegend auf den neu angeschafften Pritschen im Jahre 1981.
Durch die engen Verbindungen, die die DSC-Schießsport-Abteilung zum Bürger-Schützen-Verein Wanne-Eickel, Tell-Abteilung, geknüpft hat, bleibt es nicht aus, dass auch DSC-Mitglieder die Reihen der Tell-Schützen verstärken. So geschieht es dem Abt.-Geschäftsführer Günther W.H. Detlof, dass er am 25. August 1984 den Vogel abschießt und für fünf Jahre König des BSV Wanne-Eickel ist. Am Mikrofon gratuliert der stellvertretende Vorsitzende des Herner Sportausschusses, Erich Höll (+). Rechts von ihm stehen der Tell-Geschäftsführer Gerd Cremer, daneben Marita Detlof und ihr Ehemann, der neue Schützenkönig.
Zur Nachfeier seines 65. Geburtstages hat Abt.-Vorsitzender Helmut Scholz (+) u.a. auch DSC-Schützinnen und -Schützen am 23. August 1985 zu sich ins Haus eingeladen. Im Garten ist ein kulinarisches Büfett aufgebaut, dem hier gerade Abt.-Sportwart Dietmar Awiszio, Abt.-Geschäftsführer Günther W.H. Detlof und Abt.-Frauenwartin Maria Awiszio zusprechen. Der Herr im Hintergrund ist ein unbekannter Gast.
Am 12. November 1994 feiert die Schießsport-Abteilung ihr 25jähriges Bestehen in der Sporthalle Wanne. Dazu zeigt sie eine Sonderausstellung von Waffen und präsentiert Informationsmaterial.
Auf dem Luftgewehr-Stand erklärt unser Olympionike Matthias Stich (rotes Jackett) interessierten Gästen die Handhabung eines Luftgewehres, sowie den Aufbau des Standes. Links Abt.-Geschäftsführer Günther W.H. Detlof.
- Details
Das weibliche Geschlecht ist in der Abteilung von Anfang an integriert. In den Gründerjahren sind es mehrere Ehepaare, die gleichzeitig die Schießabende besuchen und zweimal wöchentlich gemütlich nach dem Schießen noch zusammensitzen. Auch jüngere, ledige Damen gesellen sich dazu. So geht das über viele Jahre.
Dann gibt es in den 80er Jahren plötzlich eine gewisse Flaute. Zwar trainieren nach wie vor Mädchen und Frauen mit, aber die Geselligkeit ist dahin. Jeder strömt nach dem Schießen anschließend sofort wieder heimwärts.
Da haben sich Maria Awiszio und Helga Meyer, die schon aus den Anfängen heraus dabei sind, erneut bemüht, in den 90er Jahren einen Frauenkreis aufzubauen. Und es gelingt ihnen! Die Teilnehmerinnen scharen sich wieder um sie und beleben damit die Abteilung auf ihre Art. Und um nicht immer nur mit dem Luftgewehr Probe-Durchgänge zu schießen, wird ein Damen-Pokal gestiftet, den es jährlich auszuschießen gilt. Damit ist der Ehrgeiz geweckt.
Am 10. Februar 1989 übergibt Helmut Scholz I die Abteilungsführung an Hermann Rimbach, den die Mitglieder einstimmig in dieser Jahreshauptversammlung zu ihrem neuen Abteilungsvorsitzenden berufen. Helmut Scholz I wird zugleich zum Abt.-Ehrenvorsitzenden ernannt. Fortan lenkt Hermann Rimbach bis heute die Geschicke der Schießsport-Abteilung.
Zusätzlich bürden ihm die DSC-Mitglieder in der Jahreshauptversammlung am 4. März 1995 noch das Amt des DSC-Präsidenten auf. Der Chronist als sein Abt.-Geschäftsführer unterstützt ihn und wird als DSC-Vizepräsident ebenfalls zusätzlich ins Präsidium gewählt, genauso wie das Abt.-Mitglied Dr. Hans-Erich Schneider, der in die zweite DSC-Vizepräsidenten-Position zum gleichen Zeitpunkt gewählt wird. Allerdings muß der Chronist Ende November 1995 aus gesundheitlichen Gründen dieses Amt wieder niederlegen, wird aber in der Jahreshauptversammlung am 08. Mai 1999 erneut ins DSC-Präsidium berufen, diesmal auf den Posten des Pressereferenten, so dass bis zum 9. März 2003 allein drei Mitglieder der Schießsport-Abteilung an der Spitze des DSC-Hauptvereines wirken.
Im November 1997 betrauert die Abt. Schießsport den Tod ihres langjährigen Vorsitzenden und jetzigen Abt.-Ehrenvorsitzenden Helmut Scholz I, der nicht nur die Abteilung gegründet, sondern sie darüber hinaus in hervorragender Weise gefördert und in ihrer ganzen Entwicklung vorangetrieben und geprägt hat.
- Details
Eingetragene Satzung
Deutscher Sport-Club Wanne-Eickel Schießsport e.V.
- Satzung -
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen "Deutscher Sport-Club Wanne-Eickel Schießsport". Der Verein ist Zweigverein des DSC Wanne-Eickel e.V. (Hauptverein).
2. Der Sitz des Vereins ist Herne.
3. Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Herne-Wanne eingetragen und führt danach den Zusatz "e.V." .
4. Dem Verein gehören die Mitglieder der bisherigen Sportabteilung Schießen des DSC Wanne-Eickel als geborene Mitglieder an.
5. Alle für die bisherige AbteilungSchießen im DSC bestehenden Vereinbarungen mit Dritten gehen auf den Zweigverein über. Sämtliche bisher von der AbteilungSchießen genutzten Sportgeräte und Inventar werden Eigentum des Zweigvereins.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schießsports.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch das Abhalten von Trainings- und Übungsstunden, die Teilnahme am Sport- und Wettkampfbetrieb des Fachverbandes sowie das Angebot der Ausbildung im Sportbereich.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Der Verein hat jugendliche Mitglieder mit Stimm- und Wahlrecht innerhalb der Jugendvertretung des Vereins und erwachsene Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit aktivem und passivem Wahlrecht.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
2. Der Aufnahmeantrag muß schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung muß dem/der Antragsteller/in schriftlich mitgeteilt werden.
4. Die Aufnahme begründet zugleich die Mitgliedschaft im DSC Wanne-Eickel e.V..
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet:
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch Austritt des Mitglieds
c) durch Ausschluß aus dem Verein
2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten möglich. In besonderen Fällen kann der Vorstand einer vorzeitigen Kündigung oder einer kürzeren Frist zustimmen.
3. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen:
a) wegen wiederholter Nichterfüllung satzungsmäßiger Verpflichtungen oder Mißachtung von Beschlüssen der Vereinsorgane,
b) wegen vereinsschädigenden, ehrenrührigen oder unsportlichen Verhaltens,
c) wegen Nichtzahlung der Beiträge, bzw. ggf. Aufnahmegebühren oder Umlagen trotz Mahnung.
4. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit des rechtlichen Gehörs zu gewähren. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Beiträge
1. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Er kann Aufnahmegebühren und Umlagen festsetzen. Die Beiträge können viertel-, halb- oder jährlich gezahlt werden. Beiträge und Umlagen als Bringschuld sind im Voraus fällig und müssen jeweils am Anfang des Zahlungszeitraums dem Verein zur Verfügung gestellt werden.
2. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
3. In begründeten Fällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag Beiträge und Umlagen stunden oder teilweise sowie ganz erlassen.
§ 7 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 8 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung (§ 9)
b) der Vorstand (§ 10)
§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
2. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes
b) Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
c) Genehmigung des Haushaltsplans für das nächste Kalenderjahr
d) Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes
e) Wahl des Vorstandes /des erweiterten Vorstandes
f) Wahl der Kassenprüfer
g) Beschlußfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
h) Beschlußfassung über die Höhe der Mitgliedbeiträge und Aufnahmegebühren
3. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
4. Auf Beschluß des Vorstands oder auf Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
5. Der/die erste Vorsitzende beruft und leitet die Mitgliederversammlung. Im Falle der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Vorsitzenden der/die Stellvertreter/in.
6. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch schriftliche Einladung mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin. Die Einberufung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung, die von dem/der 1. Vorsitzenden festgelegt wird.
7. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis vierzehn Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.
8. Jedem volljährigen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
9. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.
10. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Entscheidung über die Auflösung des Vereins sowie über Satzungsänderungen sind mit 2/3-Mehrheit zu fällen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt.
11. Abstimmungen sind grundsätzlich durch offene Abstimmung mit Handzeichen vorzunehmen. Geheime Abstimmungen erfolgen nur dann, wenn mindestens die Hälfte der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
12. Abwesende Mitglieder können gewählt werden, wenn die Bereitschaft zu der Annahme der Wahl schriftlich vorliegt.
13. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von dem/der Versammlungsleiter/in und von dem/der von der Mitgliederversammlung gewählten Protokollführer/in zu unterzeichnen und muß von der nächsten Versammlung genehmigt werden.
§ 10 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem/der
a) 1. Vorsitzende/r
b) 2. Vorsitzende/r
c) Sportwart/in
d) Geschäftsführer/in
e) Kassenwart/in
f ) Frauenwartin
g) Jugendwart/in
h) Waffen- u. Gerätewart/in
2. Diese Auflistung ist nur beispielhaft. Die Mitgliederversammlung kann mehr oder weniger Personen in den Vorstand wählen.
3. Auf Beschluß der Mitgliederversammlung kann ein Mitglied des Vorstandes auch mit mehreren Aufgaben verantwortlich betraut werden.
4. Der Vorstand hat die Stellung des gesetzlichen Vertreters und entspricht dem Vorstand gem. § 26 BGB. Es vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei seiner Mitglieder, worunter eines der/die 1. Vorsitzende oder ein/e stellvertretende/r Vorsitzende sein muß.
5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt.
6. Der/die erste Vorsitzende beruft und leitet die Versammlungen des Vorstandes. Im Falle der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Vorsitzenden der/die Stellvertreter/in.
7. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens der/die 1. Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder anwesend sind. Stehen infolge von Rücktritten keine weiteren Mitglieder zur Verfügung, ist der Vorstand bis zur Ergänzungswahl durch die Mitgliederversammlung beschlußfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind.
8. Die Entscheidungen des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der 1. Vorsitzenden.
9. Über die Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von dem/der Versammlungsleiter/in und von dem/der von der innerhalb der Sitzung gewählten Protokollführer/in zu unterzeichnen.
10. Der Vorstand kann für den Verein und für sich Geschäftsordnungen beschließen
§ 11 Erweiterter Vorstand
1. Der Erweiterte Vorstand besteht aus dem/der
a) Stellvertr. Geschäftsführer/in
b) Stellvertr. Sportwart/in /Gewehr)
c) Stellvertr. Sportwart/in (Pistole)
d) Stellvertr. Sportwart/in (Pistole)
e) Stellvertr. Waffen- u. Gerätewart/in
f) Stellvertr. Frauenwartin
g) Pressewart/in
2. Diese Auflistung ist nur beispielhaft. Die Mitgliederversammlung kann mehr oder weniger Personen in den Erweiterten Vorstand wählen.
3. Der Erweiterte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt.
4. Der/die erste Vorsitzende beruft und leitet die Versammlung des Erweiterten Vorstandes. Im Falle der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Vorsitzenden der/die Stellvertreter/in.
5. Die Einberufung der Sitzungen des Erweiterten Vorstandes erfolgt schriftlich oder mündlich mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin.
6. Der Erweiterte Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens der/die 1. Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder anwesend sind.
7. Die Entscheidungen des Erweiterten Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der 1. Vorsitzenden.
8. Über die Sitzung des Erweiterten Vorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von dem/der Versammlungsleiter/in und von dem/der von der innerhalb der Sitzung gewählten Protokollführer/in zu unterzeichnen.
§ 12 Vergütung der Tätigkeit der Organmitglieder, Aufwendungsersatz
1. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt, soweit nicht diese Satzung etwas anderes bestimmt.
2. Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, daß Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden. Für die Entschädigung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der Vorstand zuständig.
3. Der Vorstand ist ermächtigt zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke Verträge mit Übungsleitern abzuschließen.
4. Im Übrigen haben Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Die Mitglieder und Mitarbeiter haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten. Der Vorstand kann durch Beschluss Aufwandspauschalen festsetzen.
5. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.
§ 13 Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder
Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden oder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Wird ein Ehrenvorsitzender ernannt, so hat er Sitz und Stimme im Vorstand. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder werden von der Beitragszahlung befreit.
§ 14 Kassenprüfung
1. Es sind mindestens zwei Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre zu wählen. Einmalige Wiederwahl ist möglich.
2. Die Kassenprüfer sind befugt, jederzeit Einsicht in die Kasse, Buchführung und aller sonstigen Bücher und Unterlagen aller Vereinsgremien zu nehmen und Auskünfte über Vermögensverwaltung sowie Rechnungsführung zu verlangen. Sie prüfen die ordnungsgemäße Verbuchung aller Einnahmen und Ausgaben. Sie erstatten hiervon der Mitgliederversammlung Bericht.
§ 15 Jugend des Vereins
1. Die Jugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung und der Jugendordung des Vereins selbständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel unter Beachtung der jeweiligen Zweckbindung. Alles weitere regelt die Jugendordnung. Diese ist nicht Satzungsbestandteil. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.
§ 16 Auflösung des Vereins
1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an die Stadt Herne mit der Zweckbestimmung, daß dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung von Sportvereinen, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist, verwendet werden darf.
2. Als Liquidatoren werden der/die Vorsitzende oder ein/e Stellvertreter/in bestellt.
Diese Satzung wurde am 4.4.2003 im Vereinsregister der Stadt Herne eingetragen
- Details
Trainingszeiten
Dienstag |
Sportpistole |
von 19:00 Uhr - 22:00 Uhr und bei Bedarf |
KK Gewehr |
von 17:00 Uhr - 20:00 Uhr |
|
Donnerstag |
Sportpistole |
von 19:00 Uhr - 22:00 Uhr und bei Bedarf |
Luftgewehr |
von 17:00 Uhr - 20:00 Uhr |
|
Luftpistole |
von 19:00 Uhr - 22:00 Uhr und bei Bedarf |
Jeden 2. und 3. Donnerstag im Monat ab 19:00 Uhr Liga Luftpistolen Training
Jugendtraining
Donnerstag Luftgewehr und Luftpistole von 17:00 Uhr - 19:00 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen in der Woche, fällt das Training aus!!!
Trainingsort
Sporthalle "Sportpark", Im Sportpark 20, 44652 Herne